Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle – Durchgangsarztverfahren (D13)

Die Kreisklinik Wolfratshausen ist für die Versorgung nach Arbeits- und Wegeunfällen zugelassen und ist für die gesetzlichen Unfallversicherungsträger am stationären Durchgangsarztverfahren beteiligt.

Als Arbeitsunfall ist die Verletzung oder Erkrankung definiert, die im Rahmen einer rechtlich versicherten Tätigkeit auftritt. Dabei ist auch der Weg von und zu der Arbeit versichert.

Die Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen des Bundes und der Länder und die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften treten in diesen Fällen als Unfallversicherungsträger ein.

Als Durchgangsarzt sind wir verantwortlich für:
  • Feststellung der medizinischen Diagnose und Ermittlung des Sachverhaltes
  • die fachärztliche Erstversorgung
  • die Erstellung des Durchgangsarztberichtes für den Unfallversicherungsträger
  • falls nötig, für das Hinzuziehen von anderen Fachärzten und Festlegung des weiterbehandelnden Arztes
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