Wasseraufbereitung in der Kreisklinik Wolfratshausen mit Chlordioxid
- Erfüllung der Anzeigepflicht gemäß der Trinkwasserverordnung 2001 §6 -
Nach der Trinkwasserverordnung von 2001 (TrinkwV 2001) ist jeder Betreiber einer öffentlichen Einrichtung verpflichtet, Wasser für den menschlichen Gebrauch in einwandfreier Qualität zur Verfügung zu stellen.
Das Trinkwasser, was von den Stadtwerken in unser Gebäude eingespeist wird, darf auf dem Weg bis zu den Entnahmestellen wie Waschbecken, Duschen, WC´s oder Geräteanschlüssen keine Verkeimung erfahren.
Die Wasserqualität wird regelmäßig überprüft und die Ergebnisse dem Gesundheitsamt mitgeteilt.
Wir haben zum Schutz vor Legionellen und anderen Krankheitserregern im Trinkwasser auch vorbeugende Maßnahmen getroffen. Um die größtmögliche Sicherheit für Patienten, Besucher und Mitarbeiter zu erreichen wurde in der Kreisklinik im November 2021 eine Chlordioxid-Anlage zur Aufbereitung des Trinkwassers in Betrieb genommen.
Chlordioxidbeimengung ist eine zulässige und sichere Technik, die in vielen öffentlichen Einrichtungen wie Kliniken, Heimen, Hotels und Schwimmbädern seit Jahren erfolgreich eingesetzt wird.
Der zulässige Höchstwert von 0,2mg/l Chlordioxid nach Abschluss der Aufbereitung wird dabei eingehalten. Dieser Wert ist nach der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß §11 der Trinkwasserverordnung empfohlen.
Chlordioxid wird durch Mischen von Salzsäure (20 - 30%) mit Natriumchlorid (2,5 - 10%) in einem Reaktionsbehälter erzeugt und dem Trinkwasser direkt nach der Gebäudeeinspeisung zugeführt.
Das Gesundheitsamt wurde über den Betrieb mit der Chlordioxid-Aufbereitungsanlage informiert.
Eine Überdosierung ist aufgrund der Sicherheitseinrichtungen der Aufbereitungsanlage ausgeschlossen. Die Grenzwerteinhaltung wird durch kontinuierliche Messaufzeichnungen und Wasseranalysen (Handmessungen) ständig kontrolliert und in ein Betriebsbuch eingetragen.