Fernsehen, Internet, Telefon

Fernsehen, Internet, Telefon

Die Fernsehanlage wird von einem Fremdanbieter betrieben, der auch die Gebühren festlegt.

Das Fernsehgerät in Ihrem Zimmer kann nur durch Bezahlung einer Gebühr (Automaten befinden sich jeweils auf dem Hauptflur vor Ihrer Station im Erdgeschoss, 1. und 3. Stock) betrieben werden.

An der Information können Sie gegen Gebühr einen Kopfhörer käuflich erwerben, selbstverständlich dürfen Sie auch Ihren eigenen benutzen.

WLAN-Internetzugang

Für die Nutzung unseres WLAN-Dienstes müssen sie die erforderliche Hard- und Softwareeinrichtung, z. B. ein WLAN-fähiges Kommunikationsgerät selbst bereitstellen.

Die Nutzungsgebühr für gesetzlich versicherte Patienten beträgt 2,00 € (inkl. MwSt.) pro Tag und ist an der Information zu entrichten. Dort erhalten Sie gegen Unterschrift auf einer Wahlleistungsvereinbarung mit den Nutzungsbedingungen einen Voucher (Code). Dieser wird nach dem Einschalten Ihres Geräts zum Verbinden mit dem WLAN-Netz benötigt.

Die Mindestnutzungsdauer pro Voucher beträgt einen Tag, die maximale Nutzungsdauer beträgt 5 Tage (am Stück). Ein Voucher ist jeweils für den Empfang an einem Gerät ausgelegt.

Privatversicherte werden vom Patientenservice im Patientenzimmer über unseren Leistungsumfang beraten. Die Nutzung des WLAN ist für sie kostenlos.

Telefon

Die für den Betrieb des Telefons am Patientenbett erforderliche Telefonkarte mit Nutzungsbeschreibung erhalten Sie an unserer Information gegen die Hinterlegung von 11 Euro Pfand.

Die tägliche Gebühr für die Bereitstellung des Telefons beträgt 1,40 Euro, pro Einheit werden 0,10 € berechnet.

Privatversicherte zahlen lediglich die verbrauchten Einheiten.
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