Zuzahlung
Jeder Patient einer gesetzlichen oder einer Ersatzkasse hat für einen stationären Aufenthalt von bis zu 28 Tagen den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von derzeit 10,00 Euro pro Tag zu entrichten. Ausgenommen sind Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Unfallpatienten aus arbeitsunfallversicherter Tätigkeit. Nach Erhalt der Zahlungsaufforderung überweisen Sie bitte den Betrag auf unser angegebenes Konto.
Wahlleistungen
Außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistungen können Sie gegen Aufpreis unsere Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen sind schriftlich zu vereinbaren (wenden Sie sich hierzu bitte an die Patientenaufnahme). Sie beinhalten: Ärztliche Leistungen, die von den Chefärzten unseres Hauses oder deren Vertretern persönlich erbracht werden und Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson. Zudem können Sie zwischen einem Mehrbett-, Zweibett- oder Einbettzimmer wählen. Für ein Zweibettzimmer werden pro Tag 75,00 € (o. MwSt.) und für ein Einbettzimmer 125,00 € (o. MwSt.) in Rechnung gestellt. Für die nicht medizinisch notwendige Unterbringung einer Begleitperson berechnen wir im Privatzimmer 128,00 € (inkl. MwSt.) pro Tag und im allgemeinen Zimmer 50,00 € (inkl. MwSt.) pro Tag. Bitte besorgen Sie sich vor Ihrer Aufnahme in unserem Krankenhaus eine Kostenzusage von Ihrer Krankenkasse.
Flyer Wahlleistungspatienten
Selbstzahler
Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen die Kosten direkt mit uns abgerechnet werden. Offen stehende Restbeträge sind mit uns persönlich abzurechnen. In der Regel erstattet aber eine private Krankenkasse diese Beträge. Wir sind auch gerne bereit, bei Vorlage der Kostenzusage mit der privaten Krankenkasse abzurechnen. Als Selbstzahler sind Sie aufgefordert, bei der Aufnahme eine Vorauszahlung in der Höhe der voraussichtlichen Kosten für einen 10-tägigen Aufenthalt zu entrichten. Bei kürzerer Aufenthaltsdauer ermäßigt sich dieser Betrag entsprechend. Sind Sie längere Zeit in unserem Hause, erhalten Sie eine Zwischenrechnung für ein gewähltes Ein- oder Zweibettzimmer.
Allgemeine Vertragsbestimmungen
Die allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) und das Krankenhausentgeltgesetz sind rechtliche Grundlagen für die Krankenhausbehandlung. Sie beinhalten wichtige Hinweise über die Berechnung der Kosten für die ärztliche Behandlung und über die Pflege im Krankenhaus. Die allgemeinen Vertragsbestimmungen können Sie nachstehend als PDF herunterladen, außerdem liegen sie in der Patientenaufnahme zur Einsicht aus. Das Krankenhausentgeltgesetz wird ausgehandelt.
AVB vom 01.01.2020
DRG-Entgelttarif vom 01.01.2023
Krankenhausordnung vom 01.03.2020